Landesverfassungsschutz
Extinction Rebellion gilt nicht als extremistisch
Der baden-württembergische Verfassungsschutz hält die Klima-Aktivisten der Gruppe Extinction Rebellion nicht für Extremisten.
dpa & mih
Mi, 2. Okt 2019, 11:51 Uhr
Südwest
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Extinction Rebellion – zu Deutsch "Rebellion gegen das Aussterben" – macht seit 2018 mit Protestaktionen auf sich aufmerksam und setzt dabei auch auf zivilen Ungehorsam. Sie will damit Regierungen zum Umdenken in ihrer Klimapolitik bringen. Am 7. Oktober will die internationale Protestgruppe unter anderem in Berlin den Verkehr mit Sitzblockaden teilweise lahmlegen.
Der britische Vordenker von Extinction Rebellion, Roger Hallam, strebt einen radikalen Politikwechsel oder gar den Sturz von Regierungen durch massenhaften, strikt gewaltfreien, zivilen Ungehorsam an. Er proklamiert ein "Recht auf Rebellion" wenn die Regierung sich weigere, das Leben ihrer Bürger zu schützen. Entsprechend gibt die "Erklärung des Aufstands" vom 31. Oktober 2018 der britischen Regierung die Schuld für den sogenannten Aufstand: "Wir erklären den Gesellschaftsvertrag, den die Regierung außer Kraft gesetzt hat durch ihr Versagen, angemessen zu handeln, für null und nichtig." Aus Sicht von Extinction Rebellion müssten Treibhausgas-Emissionen möglichst bis 2025 auf null gesenkt werden. Die Gruppe meint, dass die repräsentative Demokratie versagt habe, weil sie so lange nichts gegen die Klimakrise getan habe. Sie fordert eine Änderung des politischen Systems: Versammlungen aus zufällig gewählten Bürgern sollten dem Parlament beigestellt werden.