Eventkultur eines Zartener Gastronomiebetriebs missfällt den Anwohnern
Ist eine Eventgastronomie in einem Zelt auf dem Außengelände eines Landgasthofes mitten im Dorf über Jahre hinweg den Anwohnern zuzumuten? Diese Fragestellung einiger besorgter Zartener erreichte zwar den Gemeinderat, der fühlte sich aber dafür nicht unmittelbar zuständig.
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KIRCHZARTEN. Ist eine Eventgastronomie in einem Zelt auf dem Außengelände eines Landgasthofes mitten im Dorf über Jahre hinweg den Anwohnern zuzumuten? Diese Fragestellung einiger besorgter Zartener erreichte zwar den Gemeinderat, der fühlte sich aber dafür nicht unmittelbar zuständig. Denn für ihn ging es um eine reine baurechtliche Beurteilung, als er über den Antrag des "Bären"-Wirts auf Genehmigung eines Zeltes zur tageweise Nutzung zu entscheiden hatte.
Die Landesbauordnung spricht von einem "fliegenden Bau", der genehmigungspflichtig ist, auch wenn besagtes Gastrozelt nur im Zeitraum April bis Mitte September aufgesellt wird. Hinzu kommt noch, dass ...