Euro-Airport: Mit zweierlei Maß gemessen
Strittige Situation beim Arbeitsrecht am Flughafen / 70 Prozent arbeiten rund um den Airport mit Schweizer Verträgen .
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SAINT-LOUIS. Die Frage nach dem gültigen Arbeitsrecht ist zum Grundsatzproblem geworden: Nach Klagen von Arbeitnehmern am Basler Euro-Airport (EAP) und Urteilen französischer Gerichte, wonach an dem vollständig auf französischem Boden gelegenen binationalen Flughafen auch französisches Recht zu gelten habe, soll der französisch-schweizerische Staatsvertrag, auf dem der Airport basiert, jetzt überarbeitet werden. Mehr als 70 Prozent der in und um den Airport Beschäftigten arbeiten offiziell nach Schweizer Arbeitsrecht.
Die Unternehmen in und um den Flughafen, allen voran der mit noch rund 1600 Stellen größte Arbeitgeber Jet Aviation, hätten ihre Business-Pläne unter der Vorgabe geschrieben, dass schweizerisches Arbeitsrecht anzuwenden sei, erklärt EAP-Sprecherin Vivienne Gaskell und mahnt, eine neue Rechtsprechung gefährde Arbeitsplätze. Diese kämen zum ...