Kommentar

EuGH: Schadstoffe dort messen, wo die Belastung am größten ist

BZ-Plus Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen die Grenzwerte für Luftschadstoffe an allen Stationen eingehalten werden  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Geräte für die Probennahme von Feinsta... Luftmessstelle Neckartor in Stuttgart  | Foto: Sebastian Gollnow
Geräte für die Probennahme von Feinstaub und Stickoxiden an der Luftmessstelle Neckartor in Stuttgart Foto: Sebastian Gollnow
Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Messung von Luftschadstoffen an den richtigen Stellen stattfindet, also auch dort, wo die Belastung am größten ist. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Fall aus Belgien mit Wirkung für die gesamte EU festgestellt.
Außerdem stellte der EuGH klar, dass ein Luftreinhalteplan schon dann aufzustellen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Svenja Schulze, Andreas Scheuer, Jürgen Resch

Weitere Artikel