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EU-Urteil bringt neue Regelungen

  • Do, 11. September 2003
    Bad Säckingen

     

Wie Dienste bezahlt werden.

BAD SÄCKINGEN (sts). Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Bezahlung von Bereitschaftsdiensten wird nicht nur in Akutkrankenhäusern Folgen haben. Auch private Kliniken oder andere Betriebe mit ähnlichen Arbeitszeitmodellen müssen sich nach Einschätzung von Wirtschaftsminister Clement umstellen. Doch in Bad Säckingen fühlen sich Betriebe und Behörden mit Bereitschaftsdiensten derzeit (noch) nicht betroffen. Dies ergab eine BZ-Umfrage.

Stadtwerke, private Kliniken, Kraftwerke - selbst die Polizei arbeitet in Einzelfällen mit Beamten in Bereitschaft. Dennoch fürchtet in Bad Säckingen kaum jemand die Folgen des Luxemburger ...

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