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BRÜSSEL (dpa). Im Streit um mögliche Gesundheitsgefahren durch den Unkrautvernichter Glyphosat sieht der Europäische Gerichtshof die derzeitigen EU-Regeln als ausreichend an. Ein Pflanzenschutzmittel könne nur dann zugelassen werden, wenn der Antragsteller nachgewiesen habe, dass keine sofortigen oder verzögerten schädlichen Auswirkungen auf den Menschen bestünden, erklärten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache C-616/17). Im konkreten Fall ging es um Aktivisten in Frankreich, die sich wegen Sachbeschädigung verantworten müssen, weil sie in Geschäften Kanister eines glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittels mit Farbe beschmiert hatten, um sie unverkäuflich zu machen. Das französische Gericht wollte vom EuGH wissen, ob die EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich ausreiche, um den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt zu gewährleisten. Dies sei der Fall, erklärten die obersten EU-Richter.