Es war Mord, sagt das Gericht

Knapp 16 Jahre nach der Tötung von Heidrun Pursche hat das Landgericht Freiburg am Montag einen 55-Jährigen verurteilt.  

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FREIBURG. 15 Jahre lang hatte der Täter unerkannt gelebt, 15 Jahre lang wird er nun mindestens hinter Gittern leben. Im Fall Heidrun Pursche hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg unter der Leitung der Vorsitzenden Richterin Eva Kleine-Cosack am Montagnachmittag einen 55-Jährigen wegen Mordes verurteilt.

Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden. Sollte es aber Bestand haben, kann der Angeklagte erst nach Ablauf von 15 Jahren auf eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung rechnen.
Der Mann hatte keinen Mord, sondern nur die Tötung der damaligen Vorgesetzten ...

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Schlagworte: Heidrun Pursche, Eva Kleine-Cosack, Klaus Malek

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