Es war fahrlässige Tötung
Das Landgericht weist Berufung eines Laufenburger Bauhofmitarbeiters gegen Geldstrafe zurück.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
LAUFENBURG/WALDSHUT. Das Landgericht Waldshut hat gestern das Urteil gegen einen Mitarbeiter des Laufenburger Bauhofs bestätigt. Im Juni war der 33-Jährige vom Amtsgericht Bad Säckingen zu einer Geldstrafe von 3600 Mark verurteilt worden, weil er am Aschermittwoch 2000 fahrlässig den Tod des Laufenburger Zunftbruders Helmut Mutter verschuldet habe.
Mutter war beim Entfernen der Fasnachtsdekoration in der Altstadt von einem Radlader mit Hebevorrichtung gestürzt und hatte sich dabei tödliche Verletzungen zugezogen. Der Mitarbeiter des Bauhofs habe es versäumt, die ...