Es klafft wohl eine Millionenlücke
Behinderte sollen profitieren, wenn die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes zündet / Kreisräte fürchten teures Bürokratiemonster.
Christine Storck
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OFFENBURG. Wenn ab Januar 2020 die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) greift, soll sich die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen weiter verbessern. Individuelle Ermittlung des Bedarfs beim Lebensunterhalt statt Pauschale lautet dann die Devise. Das bedeutet jede Menge Arbeit für die Behörden. Denn es geht nicht nur um die rund 800 Menschen in Wohnheimen im Kreis.
"Es müssen auch rund 3000 Leistungsfälle neu überprüft werden", rechnete Sozialdezernent Georg Benz jetzt dem Sozialausschuss des Kreistags vor. Um der drohenden Bürokratie-Lawine Herr zu werden, soll die Eingliederungshilfe um ...