Infektionsschutzgesetz

Es gibt keinen Anspruch auf Entschädigung bei Verdienstausfall wegen der Corona-Pandemie

BZ-Plus In der Corona-Krise mussten Branchen schließen und auf Einnahmen verzichten. Nur in wenigen Fällen sieht das Infektionsschutzgesetz Ersatz von Verdienstausfall vor. Nicht alle akzeptieren das.  

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Gastwirte mussten wegen Corona zeitweise schließen.   | Foto: Soeren Stache (dpa)
Gastwirte mussten wegen Corona zeitweise schließen. Foto: Soeren Stache (dpa)
Der Shutdown großer Teile des öffentlichen Lebens wurde durch Verordnungen der jeweiligen Landesregierungen angeordnet, die sich auf das Infektionsschutzgesetz stützen. In diesem Gesetz gibt es auch Entschädigungsregeln (§ 56), aber diese sind auf wenige Fälle beschränkt. So wird der Verdienstausfall ersetzt, wenn jemand als Infizierter oder ...

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Schlagworte: Oliver Schloz, Hans-Jürgen Papier, Johannes Fechner

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