"Es geht nur um die Zulässigkeit"
BZ-INTERVIEW zur Diskussion um ein Bürgerbegehren in Ebringen .
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
EBRINGEN. Die Frage, woher Ebringen sein Trinkwasser beziehen soll, ist im Ort umstritten. Der Rat hat sich dafür entschieden, das Wasser komplett über das Wasserwerk Hausen zu beziehen und gemeindeeigene Quellen nur als Notversorgung vorzuhalten. 340 Bürger plädieren dagegen per Unterschrift für ein Bürgerbegehren "Wasserversorgung in Ebringen erhalten". Über dessen Zulässigkeit entscheidet heute der Rat. Die Verwaltung ist sicher: Das Bürgerbegehren ist unzulässig. Über Gründe und Verfahren sprach Andrea Gallien mit Bürgermeister Rainer Mosbach und Hauptamtsleiter Daniel Moll.
BZ: Wird es in der Ratssitzung eine inhaltliche Diskussion über das Thema geben?Moll: Nein, das sieht die Gemeindeordnung nicht vor. Ob ein Bürgerbegehren unterstützungswürdig ist oder nicht, ist für die Entscheidung über die Zulässigkeit irrelevant. Und nur um die Zulässigkeit geht es in der Sitzung. Zwei Vertrauenspersonen der Initiative haben Gelegenheit, sich zur Zulässigkeit des angestrebten Bürgerbegehrens zu äußern und zu ...