Es begann mit einem Zucken

Ärzte raten zur Reha, die Krankenkasse sieht das anders – jetzt soll das Sozialgericht entscheiden.  

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Das Ärztliche Zeugnis der Neurologie im Universitätsklinikum ist deutlich: Dieser Mann benötigt "dringend eine stationäre Neurorehabilitation", sonst sei wegen einer fortschreitenden Schädigung "eine Fortbewegung ohne Hilfsmittel gefährdet". Doch die Krankenkasse des 66-jährigen Freiburgers will die Kosten für eine solche Reha nicht übernehmen und wies auch den Widerspruch gegen diese Entscheidung zurück. Jetzt ist das Sozialgericht gefragt.

Begonnen hat die Leidenstour des früheren Gastwirts vor zwölf Jahren während eines Italien-Urlaubs mit einem Augenzucken. Als Grund machten Ärzte die Aussackung einer Gehirnarterie ...

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