Erste von drei Kündigungen unwirksam
Arbeitsgericht weist sie zurück.
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RHEINFELDEN. Das Arbeitsgericht Lörrach hat die Kündigung einer Assistentin der Geschäftsleitung, Prokuristin und Personalchefin eines großen Unternehmens für nichtig erklärt. Dem Unternehmen wurde auferlegt, die Frau weiterzubeschäftigen.
Nachdem das Unternehmen verkauft worden war, hatte die neue Geschäftsleitung der Prokuristin gekündigt und massive Vorwürfe gegen sie erhoben. Sie habe während ihrer ...