Gemeinderat

Friedenweiler holt Bewertungen für die Eröffnungsbilanz nach

Friedenweiler nimmt den Bericht des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald zur Prüfung der Eröffnungsbilanz zur Kenntnis. Die Erstellung der Bilanz kostete Zeit, weil Fehler die Folgejahre beeinflussen.  

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Nach einer Prüfung durch das Landratam... Bewertungen nachreichen (Symbolbild).  | Foto: Boris Zerwann
Nach einer Prüfung durch das Landratamt Breisgau-Hochschwarzwald muss die Gemeinde Friedenweiler nun fehlender Bewertungen nachreichen (Symbolbild). Foto: Boris Zerwann
Seit 2017 führt die Gemeinde Friedenweiler ihre Bücher nach den Vorschriften des Neuen-Kommunalen-Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR), erklärte Kämmerer Michael Straetker im Gemeinderat. Nach Gemeindeordnung (GemO) und Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) müssen alle Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital) in einer Bilanz nachgewiesen werden, erstmals in der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2017.

Prüfungsbericht bemängelt Bewertung von Straßen

Da Fehler in der Eröffnungsbilanz alle folgenden Jahresabschlüsse beeinflussen, war ihre Erstellung zeitaufwendig. Die Gemeinde wurde dabei von der Consulting-Firma Rödl & Partner unterstützt. Am 21. April 2020 stellte der Gemeinderat die Eröffnungsbilanz fest, die anschließend durch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald geprüft wurde. Laut Prüfungsbericht vom 5. Februar 2025 entspricht die Bilanz den gesetzlichen Vorgaben. Allerdings wurden einige Prüfungsfeststellungen gemacht. So erfolgte die Bewertung der Straßen nicht in den vorgeschriebenen fünf, sondern nur in drei zusammengefassten Kategorien. Auch das Flurstück Nr. 1276 in Löffingen mit 8608 Quadratmetern wurde nicht bewertet. Diese Nachbewertung wird in die Bilanz 2024 aufgenommen. Zudem betrifft dies das Flurstück Nr. 87, auf dem sich der Friedhof Friedenweiler befindet, sowie die beiden Friedhofskapellen, die mit einem Erinnerungswert von 1 Euro geführt werden, da sie bereits abgeschrieben sind.

Fehlende Bewertungen werden nachgeholt

Da die Eröffnungsbilanz nicht mehr verändert wird, fließen diese Korrekturen in den Jahresabschluss 2024 ein. Somit wird die Schlussbilanz zum 31. Dezember 2024 alle notwendigen Anpassungen enthalten. Michael Straetker erklärte, dass die Gemeinde zu den Prüfungsfeststellungen Stellung nehmen müsse. Die fehlenden Flurstückbewertungen würden nachgeholt und entsprechend in den kommenden Bilanzen berücksichtigt. Gemeinderätin Kornelia Hohloch lobte die hohe Arbeitsleistung bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz. Bürgermeister Josef Matt betonte, dass die Einführung des neuen Haushaltsrechts dank der guten Arbeit reibungslos verlaufen sei und bedankte sich für ihren Einsatz.
Schlagworte: Michael Straetker, Josef Matt, Kornelia Hohloch
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