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Normalerweise verteilen Lehrer die Noten. Bei der Internetseite spickmich.de ist es genau umgekehrt: Dort geben die Schüler ihren Schulen und Lehrern Noten. Einer Lehrerin hat dies überhaupt nicht gefallen. Sie bekam von den Schülern schlechte Noten und wehrte sich dagegen. Deshalb musste sich jetzt der Bundesgerichtshof, eines der obersten Gerichte in Deutschland, damit beschäftigen. Die Richter sagen, die Noten der Schüler sind erlaubt. Sie gehören zum Recht auf freie Meinungsäußerung. Jeder soll seine Meinung sagen können. So steht es im Artikel 5 des Grundgesetzes. Weil dieses Recht sehr wichtig ist, gehört es zu den Grundrechten. Das sind besonders wichtige Rechte. Wenn Lehrer auf Internet-Seiten benotet werden, dann meist nach einheitlichen Regeln. Es wird bewertet, ob er schwere oder leichte Hausaufgaben gibt, ob er "fachlich kompetent", "gut vorbereitet", "menschlich" oder gar "cool und witzig" ist. Ein langweiliger Lehrer, der schwere Hausaufgaben aufgibt kommt natürlich nicht so gut weg. Nicht erlaubt ist es, seine Lehrer im Internet zu beschimpfen, zu bedrohen oder Lügen über sie zu erzählen. Auch die Spickmich-Macher fordern dazu auf, fair zu bleiben.
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