Erben und Vererben: Fünf typische Irrtümer

Wer seinen Nachlass regeln will, sollte nicht allein auf das Gesetz zu vertrauen. Ohne ein Testament ist Streit unter Erben programmiert. Die fünf häufigsten Irrtümer:  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Beim Vererben nicht vergessen: Der Staat „erbt“ mit.  | Foto: Jens Büttner
Beim Vererben nicht vergessen: Der Staat „erbt“ mit. Foto: Jens Büttner

1. Nach dem Tod des Ehegatten erbt der andere automatisch alles.
"Der gröbste Irrtum ist der, dass dem Ehegatten nach dem Tod des anderen automatisch alles gehört", sagt Stephanie Herzog von der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein. Viele denken, die Kinder würden erst nach dem Tod des zweiten Partners erben. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel