Laschet
Er hat ein Recht, dass das nicht veröffentlicht wird
Gerhard Henninger (Endingen)
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Herr Laschet hat eine Ordnungswidrigkeit begangen, die tausende Autofahrer auch begehen, ohne dass diese an den Pranger gestellt werden.
Auch er hat das Recht, dass dieses nicht veröffentlicht wird.
Die Badische Zeitung sollte als seriöse Tageszeitung dieses Recht achten; mit diesem Verhalten nähert sie sich dem Stil der Zeitung mit vier Buchstaben. Es stellt sich natürlich auch die Frage, wie diese Ordnungswidrigkeit überhaupt bekannt wurde.
Herr Laschet wird das ja nicht selbst mitgeteilt haben. Das muss ja von der Stelle veröffentlicht worden sein, die das Vergehen festgestellt hat.
Hier könnte wegen Verletzung des Datenschutzes ermittelt werden.
Gerhard Henninger, Endingen