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Der Gemeinderat Merdingen hat in seiner jüngsten Sitzung zwei Entscheidungen vertagt, weil nach Ansicht der Verwaltung noch Klärungsbedarf besteht, um Rechtssicherheit herzustellen. Zum einen betrifft dies die Allgemeinverfügung zur bereits beschlossenen Grundsteuer C für baureife, aber unbebaute Grundstücke. Sie soll sich auf Gemeindeteile beschränken, deren Bebauungspläne mindestens zehn Jahre rechtskräftig sind, erläuterte Bürgermeister Martin Rupp. Weiterhin solle die Grundsteuer C nur für erschlossene Grundstücke gelten. Grundstücke sollen auch dann als unbebaut gelten, wenn auf ihnen Nebengebäude wie Garagen errichtet wurden. Ebenfalls verschoben wurde die Ausschreibung der Planungsleistungen für den Kindergarten Sankt Elisabeth.