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Mit 13 sind Jugendliche sexuell nicht selbstbestimmungsfähig. Daher ist sexueller Missbrauch von Älteren und schon gar von Erziehungsberechtigten mit hohen Strafen bewehrt. Foto: BZ-Archiv
OFFENBURG. Ein 33-Jähriger ist am Landgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs in 52 Fällen in Tateinheit mit Beischlaf unter Verwandten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Der Offenburger hatte ab Januar 2014 über einen Zeitraum von sieben ...