Frühkindliche Bildung

Elternbeirat fordert verbindliche Vorgaben fürs Essen in Kitas

Für die Schulverpflegung gibt es einheitliche Ausschreibungen mit genauen Kriterien. Das hätten die Elternverteter auch gerne für die Kindertagesstätten. Das sei nicht vorgesehen, sagt die Stadtverwaltung.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Bei der Kita im Norsinger Weg gehört der Mittagstisch dazu.  | Foto: Schneider
Bei der Kita im Norsinger Weg gehört der Mittagstisch dazu. Foto: Schneider

Immer mehr Kinder in Freiburg verbringen den ganzen Tag in der Krippe oder Kita und müssen dort auch verpflegt werden. Die Einrichtungen organisieren das weitgehend selbst. Der Gesamtelternbeirat der Kitas (GEB-K) will sichergestellt sehen, dass die Qualität des Essens dabei nicht auf der Strecke bleibt, und fordert verbindlichere Vorgaben. Einheitliche Ausschreibungen wie für die Schulverpflegung sind laut Bürgermeisterin Gerda Stuchlik nicht vorgesehen und werden von den Beteiligten auch nicht gut geheißen. Bei der Trägervielfalt in Freiburg wären sie zudem schwer zu bewerkstelligen.

Ihr Sohn verbringt seit drei Jahren 45 Stunden in der Woche in der Kita und nimmt dort auch seine Mahlzeiten ein. Er habe "immense Probleme" mit seinen Zähnen, erzählt GEB-K-Mitglied Claudia Schmidt. Zeitweise habe sie ihn vom Essen abgemeldet und ihm von Zuhause was mitgegeben. Aber gegen süße Stückchen oder ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel