Einzelner Wolf hat das Blutbad angerichtet
Wildbad wird "Wolfsgebiet".
dpa
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Die Folgen: Die Region um Bad Wildbad wird zum ersten "Wolfsgebiet". Laut Ministerium soll "in Kürze" um die bekannten Rissstellen des Wolfes herum ein Gebiet mit einem Durchmesser von rund 60 Kilometern ausgewiesen werden, in dem Weidetiere besonders geschützt werden müssen. Nutztierhalter bekommen für extra hohe Schutzzäune 90 Prozent der Kosten vom Land bezahlt. Die Umzäunung muss lückenlos sein; ein Wolf darf sie nicht untergraben können.
Das Land erstattet den größten Teil der Kosten für Maßnahmen wie mindestens 90 Zentimeter hohe Elektrozäune, Erdungsstäbe und Weidezaungerät. Die Schutzanforderungen gelten nur für Schafe, Ziegen und zu Nutzzwecken gehaltenes Gehegewild – nicht für Rinder und Pferde. Übergriffe auf diese seien so selten, dass der Schutzaufwand in keinem Verhältnis zum Risiko stehe, sagte Untersteller.
Die Attacke in der Nacht auf den 30. April bei Bad Wildbad hat für das Raubtier keine Folgen. Es dürfe nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht abgeschossen werden. "Erst wenn es einem Wolf gelänge, wiederholt ausreichend gesicherte Herden anzugreifen, oder wenn er für Menschen gefährlich zu werden droht, könnte die Ausnahmeregel vom Tötungsverbot im Bundesnaturschutzgesetz greifen", so Untersteller.
In einem gemeinsamen Positionspapier fordern Landnutzerverbände, dass die Wolfspolitik zugunsten der Weidetierhalter ausgerichtet werde. Sie fordern die Aufnahme des Wolfs in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz.
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