Einwände müssen ans Finanzamt
Ab 20. Januar werden in Friesenheim die Grundsteuerbescheide verschickt. Sollten Eigentümer Fehler finden, müssen sie ihre Einwände ans Finanzamt senden.
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Falls Eigentümer in Friesenheim bereits Einspruch gegen den Grundsteuerwert- oder den Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt eingelegt haben, sei kein weiterer Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde erforderlich. Sollte der Einspruch erfolgreich sein, werde die Gemeinde den Bescheid automatisch und kostenfrei anpassen. Die Gemeinde weist auch darauf hin, dass die Fälligkeit der Grundsteuerzahlung auch im Fall eines Widerspruchs bestehen bleibe. Bei Zahlungsverzug sei sie verpflichtet, Mahn- und Vollstreckungsverfahren einzuleiten.
Eigentümer werden auch gebeten, eventuell bestehende Daueraufträge zu überprüfen und anzupassen.
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