Einwände müssen ans Finanzamt

Ab 20. Januar werden in Friesenheim die Grundsteuerbescheide verschickt. Sollten Eigentümer Fehler finden, müssen sie ihre Einwände ans Finanzamt senden.  

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Die Gemeinde Friesenheim berechnet die Grundsteuer, indem der vom Finanzamt festgelegte Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz vervielfacht wird. Wie die Gemeinde mitteilt, sei sie gesetzlich verpflichtet, die Grundlagenbescheide des Finanzamts zu übernehmen – selbst, wenn diese in Ausnahmefällen fehlerhaft sein sollten. Sollten Eigentümer Fehler in den Grundlagenbescheiden des Finanzamts, zum Beispiel beim Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid feststellen, müssen Einwände direkt beim Finanzamt geltend gemacht werden, heißt es. Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde sei in diesen Fällen nicht zielführend, da die Gemeinde verpflichtet wäre, den Widerspruch dem Landratsamt zur Entscheidung vorzulegen. Dies könne zusätzliche Kosten verursachen.

Falls Eigentümer in Friesenheim bereits Einspruch gegen den Grundsteuerwert- oder den Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt eingelegt haben, sei kein weiterer Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde erforderlich. Sollte der Einspruch erfolgreich sein, werde die Gemeinde den Bescheid automatisch und kostenfrei anpassen. Die Gemeinde weist auch darauf hin, dass die Fälligkeit der Grundsteuerzahlung auch im Fall eines Widerspruchs bestehen bleibe. Bei Zahlungsverzug sei sie verpflichtet, Mahn- und Vollstreckungsverfahren einzuleiten.

Eigentümer werden auch gebeten, eventuell bestehende Daueraufträge zu überprüfen und anzupassen.
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