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Einige Daten dürfen geheim bleiben

Der Datenschutz gilt auch im Mietrecht, aber der Vermieter darf Nebenkostendaten in der Regel an andere Mieter weiterleiten.  

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Ein Vermieter sollte das, was er über seinen Mieter weiß, nicht hinausposaunen.   | Foto: photocase.de/karsten Jipp
Ein Vermieter sollte das, was er über seinen Mieter weiß, nicht hinausposaunen. Foto: photocase.de/karsten Jipp
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gibt es seit 1977. Das 2009 letztmals geänderte Gesetz enthält Vorschriften, die vom Vermieter zu beachten sind. Unter diese "personenbezogenen Daten" fallen etwa der Name des Mieters, das Geburtsdatum, die Anschrift, Staatsangehörigkeit, E-Mail-Adresse, Beruf, Ablesewerte für Heizung oder Wasser (LG Dortmund, Urteil ...

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