Einheitspreis macht Ärger
Streit um Anschlussgebühren zur Abwasserbeseitigung /Leitung liegt nicht in der Straßenmitte.
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MURG (th). Die vierte Änderung über den Anschluss von Wasserversorgungsanlagen, ebenso die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung, beide erst zum Dezember 1998 wirksam geworden, hat mächtig Ärger gegeben. Einheitssätze für die Herstellung der Hausanschlüsse, die mehr Gerechtigkeit bringen sollten, wurden nicht als gerecht empfunden. Die von der Regelung begünstigt waren, rieben sich wahrscheinlich klammheimlich die Hände, und die benachteiligt waren, weigerten sich in Einzelfällen, überhaupt zu zahlen.
Der Knackpunkt sind allein die Hausanschlüsse. Bei der Änderung beider Satzungen war man damals der Meinung gewesen, dass sich ...