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Eingeschränkte Freiheit am Fluss

Stephanie Streif
  • Mo, 18. August 2003
    Freiburg

     

Sonnen, Schwimmen, Schlafen: Eine städtische Polizeiverordnung regelt, was an der Dreisam erlaubt ist und was nicht.

Auch wenn es sommertags so scheint, nicht alles ist an der Dreisam erlaubt. Wer allerdings wissen will, was er darf und was nicht, der sucht lange nach Hinweisschildern - zumindest auf der stärker genutzten südlichen Uferseite. Trotzdem gelten die Vorschriften der städtischen Polizeiverordnung - egal, ob der Bürger sie kennt oder nicht. Mehr Schilder will das Rathaus nicht aufstellen, weil sie das Stadtbild negativ beeinflussten. Die BZ klärt auf, was an der "Schnellfließenden" (der Name Dreisam stammt aus dem Keltischen) gestattet ist.

Immerhin finden sich auf der nördlichen Uferseite auf der Höhe der Kartäuserstraße 134 bis 138 und bei der Sandfangbrücke einige paar Schilder mit sechs grünen Regeln drauf - allerdings nicht auf Augen-, sondern auf Beinhöhe. Sie alle verbieten, Müll zu entsorgen, Hunde frei laufen zu lassen, Kraftfahrzeuge abzustellen, Feuer zu machen und ...

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