Eingefrorene Hinweise
DIGITALES ERBE (I): Eltern wollen Facebook-Profil der toten Tochter / Grundsatzurteil erwartet.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
KARLSRUHE (dpa). Dürfen Eltern Zugang zum gesperrten Facebook-Konto ihrer toten Tochter haben? In einem Prozess darum bahnt sich ein Grundsatz-Urteil zur Vererbbarkeit digitaler Inhalte an. Die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe signalisierten in der Verhandlung am Donnerstag, dass für sie die zentrale Frage sein wird, ob das digitale Erbe dem analogen gleichzustellen ist – also ob Erben Chats und E-Mails genauso lesen dürfen wie Briefe. Das Urteil soll am 12. Juli verkündet werden.
Mutter und Vater einer 15-Jährigen, die 2012 vor eine U-Bahn gestürzt war, können damit wieder hoffen. Zuletzt hatte ihnen das Berliner Kammergericht unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis den ...