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Rücktritt des SC-Präsidenten

Eine strategische Fehlentscheidung

  • Ludwig Hillenbrand (Lahr)

  • Fr, 13. September 2024
    Leserbriefe

     

  | Foto: Michael Bamberger
Foto: Michael Bamberger
Zu: "Erhebliche Irritationen nach Fugmanns Rücktritt", Beitrag von David Weigend (Sport, 9. September)

Auch wenn laut Vereinssatzung der SC-Präsident keine operativen Aufgaben übernehmen muss, ist es ein großer strategischer Fehler, dieses Ehrenamt völlig abzuschaffen. Einem großen Verein wie dem SC Freiburg würde es gut anstehen, wenn er eine Persönlichkeit an seiner Spitze hätte, die ohne eigene Machtambitionen durch sein integeres und überzeugendes Auftreten in der Öffentlichkeit die sportlichen und ethischen Werte vertreten kann, für die der Sportclub angeblich steht. Da der Präsident ja nicht in das operative Geschäft eingebunden ist, kann er die vom Verein avisierten Ideen des gesellschaftlichen Engagements sowie des Fan- und Mitgliederdialogs wohl am wirkungsvollsten unterstützen. Den Kontakt zu pflegen mit den verschiedenen Fan- und Interessengruppen im Verein, aber auch Bindeglied zu sein zu andern Vereinen, zu Verbänden, Sponsoren, Behörden und dabei auch einer breiteren Öffentlichkeit die Philosophie des SC zu vermitteln – all das könnte zu den vornehmsten Aufgaben eines Präsidenten gehören. Und so stellen sich die verantwortlichen Funktionsträger des SC selbst ein Armutszeugnis aus, wenn sie solche und ähnliche ehrenamtliche Repräsentationsaufgaben plötzlich als entbehrlich erachten. Und es ist ein Schlag ins Gesicht all jener Mitglieder, die den Präsidenten vor drei Jahren mit überwältigender Mehrheit gewählt haben.

Dieser an der Mitgliederversammlung vorbei getroffene Beschluss enttäuscht all die Menschen, für die der SC Freiburg bisher ein sympathischer Verein gewesen ist. Fairness, Offenheit, Dialogfähigkeit, Transparenz und ein respektvolles Miteinander gehören ja mit zum viel gepriesenen Leitbild dieses Vereins. Daher darf man gespannt sein, wie die Mitgliederversammlung im Oktober diese klammheimlich getroffene Entscheidung aufnimmt und ob eine Zweidrittelmehrheit für eine notwendig gewordene Satzungsänderung zustande kommt.Ludwig Hillenbrand, Lahr

Ressort: Leserbriefe

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