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Eine gebrochene Nase, zwei gebrochene Rippen

Trotz widersprüchlicher Aussagen spricht das Amtsgericht Freiburg einen Schausteller wegen gefährlicher Körperverletzung auf Freiburger Frühjahrsmesse schuldig.  

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Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde ein 42-jähriger Schausteller aus Bonn vom Freiburger Amtsgericht zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldbuße von 2000 Euro verurteilt. Das Gericht befand ihn schuldig, zusammen mit anderen Männern am 18. Mai 2006 auf der Freiburger Messe den 42-jährigen Mitarbeiter einer Losbude zusammengeschlagen zu haben. Dem Mann waren zwei Rippen und die Nase gebrochen worden. Auch der Halswirbel war angeknackst.

Es stand Aussage gegen Aussage – bis zum Ende der Verhandlung. Der Angeklagte leugnete, an der Tat überhaupt beteilig gewesen zu sein. Er habe ein großes Geschrei gehört, als er gerade beim ...

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