Eine Ampel muss Rot gewesen sein
Aussage gegen Aussage: Freispruch, weil beide Unfallbeteiligten angaben, bei Grün über die Kreuzung gefahren zu sein.
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BAD SÄCKINGEN (sts). "Es lässt sich für das Gericht nicht klären, welcher der beiden Unfallbeteiligten sich letztlich getäuscht hat." So die Begründung von Richter Stork vom Amtsgericht Bad Säckingen für den Freispruch eines 48-jährigen Italieners. Der Mann war angeklagt, wegen eines Rotlichtverstoßes ein entgegenkommendes Auto gerammt und die drei Insassen verletzt zu haben.
Der Unfall ereignete sich bereits im Juni vergangenen Jahres an der Einmündung der Fricktalstraße in die Baslerstraße in Bad Säckingen. Die Anklage hatte dem in Murg wohnenden Angeklagten vorgeworfen, aus Richtung Basel kommend das Rotlicht der Ampel ...