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Eine absichtliche Verletzung war nicht nachzuweisen

Amtsgericht Kenzingen spricht Angeklagte vom Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung an ihrer Stieftochter frei.  

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KENZINGEN (iwi). War die Stiefmutter ihrer Stieftochter mit dem Finger ins Auge "gekommen"? Oder hat sie der Achtjährigen ins Auge "gestochen"? Damit musste sich Richterin Beate Bezold am Amtsgericht Kenzingen auseinandersetzen. Die Staatsanwaltschaft sah eine klare vorsätzliche Körperverletzung an dem achtjährigen Kind und klagte die Stiefmutter an. Die ...

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