Amtsgericht Schopfheim

Eine 51-jährige Ärztin muss sich wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt verantworten

BZ-Plus Wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt am 5. Januar 2017, die um 16.25 auf der Landstraße 131 bei Hinterheubronn nach einem Unfall im Straßengraben endete, musste sich eine 51-jährige Ärztin aus einer Gemeinde des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald vor dem Amtsgericht Schopfheim verantworten.  

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Alkohol und  Autofahren vertragen sich nicht.   | Foto: Michael Bamberger
Alkohol und Autofahren vertragen sich nicht. Foto: Michael Bamberger

SCHOPFHEIM. Wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt am 5. Januar 2017, die um 16.25 auf der Landstraße 131 bei Hinterheubronn nach einem Unfall im Straßengraben endete, musste sich eine 51-jährige Ärztin aus einer Gemeinde des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald vor dem Amtsgericht Schopfheim verantworten. Nach Abschluss der Beweisaufnahme und der Plädoyers der Staatsanwältin und des Verteidigers wurde die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen á 25 Euro verurteilt.

Zudem wird ihr Führerschein weitere sechs Monate einbehalten und sie hat die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Nach Aussage der Angeklagten soll sich der Unfall wie folgt zugetragen haben: So sei sie am besagten Tag am Heimatort mit ihrem Partner zum nahe gelegenen Postamt gelaufen. Der angenehme Wintertag mit blauem Himmel und ...

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Schlagworte: Stefan Götz

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