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Es ist zulässig, wenn Zeitungen kostenlos verteilt werden. In einem Grundsatzurteil entschied der Bundesgerichtshof (BGH) gestern, dass der unentgeltliche Vertrieb einer allein durch Anzeigen finanzierten Tageszeitung "in der Regel nicht wettbewerbswidrig ist". Damit ist der juristische Streit um so genannte Gratiszeitungen vorerst ...