Ein VGH-Urteil, zwei Interpretationen
Edmund Bronner sieht Gemeinde Steinen in der Pflicht, gesplittete Abwassergebühr einzuführen / Bürgermeister sieht es anders.
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STEINEN. Im Abwasserstreit zwischen Edmund Bronner und der Gemeinde Steinen hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Berufung der Gemeinde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg zurückgewiesen. Während Edmund Bronner nun die Gemeinde in der Pflicht sieht, die Abwassergebühr zu splitten, sieht sich Bürgermeister König lediglich gezwungen, Rechtsfehler bei der Gebührenkalkulation auszugleichen. Zur gesplitteten Abwassergebühr hat sich der VGH nicht geäußert, somit sei diese Rechtsfrage "weiter ungeklärt", bestätigt der Pressesprecher des VGH, Martin Brandt.
"Die Gemeinde muss handeln", sagt hingegen Edmund Bronner, nachdem durch das rechtskräftige VGH-Urteil sein Abwasserbescheid aus dem Jahr 2001 endgültig hinfällig wird. Zumindest in ...