"Ein versuchter Totschlag"
Die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Offenburg fällte gestern ihr Urteil
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LAHR/OFFENBURG. Es war versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. So lautete nach mehreren Verhandlungstagen das Urteil der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Offenburg.
Der Verurteilte muss eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten absitzen. Außerdem muss er für die Kosten und Auslagen der Nebenklage aufkommen und dem Opfer ein Schmerzensgeld von 5000 Euro ...