Ein Schutz fürs Kurgebiet
Gemeinderat will nur kleinere Wohneinheiten im Mittelgrund.
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BAD BELLINGEN. Wohnen im Kurgebiet soll möglich sein, allerdings künftig nur in Wohngebäuden mit maximal zwei Wohneinheiten. Das entschied der Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung. Hintergrund für die Entscheidung, mit der eine Änderung des entsprechenden Bebauungsplanes einhergeht, ist, dass es für das Kurgebiet häufiger Baugesuche für größere Wohneinheiten gibt. Gerade wieder ging ein Gesuch bei der Gemeinde ein. Das hat der der Rat nun mit einem entsprechenden Antrag bei der Kreisbaurechtsbehörde zurückstellt.
Bauanträge für reines Wohnen im Kurgebiet stellen allmählich ein Problem dar, denn ein Kurgebiet sei etwas Besonderes, war ...