Ein Rempler mit einem gerichtlichen Nachspiel
Gericht bestätigt fahrlässige Körperverletzung, sieht aber keine Unfallflucht nach dem Vorfall in St. Blasiens Hauptstraße.
Gericht bestätigt fahrlässige Körperverletzung, sieht aber keine Unfallflucht nach dem Vorfall in St. Blasiens Hauptstraße.
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