Ein Recht auf Bildung

Anzeige Wie Beschäftigte ihren Bildungsurlaub nutzen können.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Weitgehend freie Wahl des Bildungsange... Teilnehmer des Bildungsurlaubs.        | Foto: Christin Klose
Weitgehend freie Wahl des Bildungsangebots haben Teilnehmer des Bildungsurlaubs. Foto: Christin Klose
Für Bildungsurlaub gibt es in
vielen Bundesländern fünf freie Tage extra. Viele trauen sich nicht, das gesetzliche Angebot auf Freistellung wahrzunehmen. Dabei sind die Hürden oft gar nicht so hoch.

Seien es Workshop-Tage zum Thema Digitalisierung, ein Stressbewältigungskurs im Kloster oder eine Lernreise nach Albanien: Viele
Arbeitnehmer haben gesetzlichen Anspruch auf eine Freistellung zur
persönlichen Weiterbildung.

Bis auf Bayern und Sachsen gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche, gesetzliche Rahmenbedingungen, die das regeln. Meist handelt es sich um einen Zeitraum von fünf Tagen pro Kalenderjahr. Über die Regeln können sich Interessierte etwa auf den Seiten des Infoweb Weiterbildung des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation informieren. Für die Auswahl gilt: Die Bildungsangebote und Veranstalter müssen offiziell anerkannt sein. Sie können aber relativ unkompliziert online in diversen Datenbanken recherchiert werden.

Die Kosten werden meist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt: Das heißt: Der Arbeitgeber zahlt den Lohn auch für die Tage der Freistellung fort, der Arbeitnehmer übernimmt die Seminargebühren.

Die Entscheidung, welcher Weiterbildungskurs besucht werden soll, liegt beim Arbeitnehmer: "Es geht ja um persönliche Weiterbildung – jeder hat daher zum Beispiel auch das Recht auf politische Bildung", sagt Renate Huppertz vom Lohmarer Institut für Weiterbildung. Ihrer Erfahrung nach treffen in der Regel auch von der beruflichen Tätigkeit entferntere Vorhaben auf Akzeptanz bei Arbeitgebern.

Sie empfiehlt hierzu: "Interessierte sollten sich zuerst online mit den Vorgaben ihres Bundeslandes vertrautmachen." Entscheidend sei hierbei übrigens im Zweifelsfall jenes Bundesland, in dem der Arbeitsplatz, nicht der Wohnort, liegt.

Hat man ein interessantes Angebot gefunden, sei es ratsam, damit frühzeitig auf den Arbeitgeber zuzugehen. Die meisten Landesgesetze sehen vor, dass der Antrag auf Freistellung mindestens sechs Wochen vor Beginn einzureichen ist. In jedem Unternehmen kann das Thema Bildungsurlaub ganz unterschiedlich gehandhabt werden,mal mehr, mal weniger offen.

In den Landesgesetzen sind verschiedene Gründe festgelegt, aus denen Arbeitgeber die Freistellung für den konkreten Zeitraum ablehnen können. Dazu zählt etwa akuter Personalmangel. Falls es also mit dem lebenslangen Lernen in einem Jahr nicht mehr klappt, gilt aber: In vielen Bundesländern können die Bildungsurlaubstage zweier Jahre gewissermaßen addiert werden.
Schlagworte: Renate Huppertz

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare

Weitere Artikel