Ein Recht auf Bildung
Wie Beschäftigte ihren Bildungsurlaub nutzen können.
dpa
Mo, 14. Okt 2019
Thema: bildung2019
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Seien es Workshop-Tage zum Thema Digitalisierung, ein Stressbewältigungskurs im Kloster oder eine Lernreise nach Albanien: Viele
Arbeitnehmer haben gesetzlichen Anspruch auf eine Freistellung zur
persönlichen Weiterbildung.
Bis auf Bayern und Sachsen gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche, gesetzliche Rahmenbedingungen, die das regeln. Meist handelt es sich um einen Zeitraum von fünf Tagen pro Kalenderjahr. Über die Regeln können sich Interessierte etwa auf den Seiten des Infoweb Weiterbildung des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation informieren. Für die Auswahl gilt: Die Bildungsangebote und Veranstalter müssen offiziell anerkannt sein. Sie können aber relativ unkompliziert online in diversen Datenbanken recherchiert werden.
Die Kosten werden meist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt: Das heißt: Der Arbeitgeber zahlt den Lohn auch für die Tage der Freistellung fort, der Arbeitnehmer übernimmt die Seminargebühren.
Die Entscheidung, welcher Weiterbildungskurs besucht werden soll, liegt beim Arbeitnehmer: "Es geht ja um persönliche Weiterbildung – jeder hat daher zum Beispiel auch das Recht auf politische Bildung", sagt Renate Huppertz vom Lohmarer Institut für Weiterbildung. Ihrer Erfahrung nach treffen in der Regel auch von der beruflichen Tätigkeit entferntere Vorhaben auf Akzeptanz bei Arbeitgebern.
Sie empfiehlt hierzu: "Interessierte sollten sich zuerst online mit den Vorgaben ihres Bundeslandes vertrautmachen." Entscheidend sei hierbei übrigens im Zweifelsfall jenes Bundesland, in dem der Arbeitsplatz, nicht der Wohnort, liegt.
Hat man ein interessantes Angebot gefunden, sei es ratsam, damit frühzeitig auf den Arbeitgeber zuzugehen. Die meisten Landesgesetze sehen vor, dass der Antrag auf Freistellung mindestens sechs Wochen vor Beginn einzureichen ist. In jedem Unternehmen kann das Thema Bildungsurlaub ganz unterschiedlich gehandhabt werden,mal mehr, mal weniger offen.
In den Landesgesetzen sind verschiedene Gründe festgelegt, aus denen Arbeitgeber die Freistellung für den konkreten Zeitraum ablehnen können. Dazu zählt etwa akuter Personalmangel. Falls es also mit dem lebenslangen Lernen in einem Jahr nicht mehr klappt, gilt aber: In vielen Bundesländern können die Bildungsurlaubstage zweier Jahre gewissermaßen addiert werden.