Ein Fehler macht ein Gesetz unwirksam

Der Europäische Gerichtshof kippt das deutsche Leistungsschutzrecht von 2013 / EU-Urheberrecht muss bis 2021 umgesetzt werden.  

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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg   | Foto: Arne Immanuel Bänsch (dpa)
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg Foto: Arne Immanuel Bänsch (dpa)
Das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet ist nicht anwendbar. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg kassierte am Donnerstag die im Jahr 2013 eingeführte Regelung. Zur Begründung teilten die Luxemburger Richter mit, die einschlägigen ...

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