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Ein bisschen weniger Plastik

  • dpa

  • Sa, 03. Juli 2021
    Wirtschaft

     

Einwegprodukte aus Kunststoff sind von Samstag an verboten / Die Alternativen haben Tücken.

Zu viel Müll – ob das mit dem Verbot besser wird?  | Foto: Jochen Tack
Zu viel Müll – ob das mit dem Verbot besser wird? Foto: Jochen Tack

Am Samstag ist es so weit: Dann tritt das Verbot von Einwegkunststoffprodukten wie Trinkhalmen oder Ohrstäbchen in der ganzen EU in Kraft. Ein kleiner Schritt in Richtung nachhaltige Konsumgesellschaft loben Verbraucherschützer – doch die meisten Anbieter weichen auf Materialien aus, die ebenfalls die Umwelt belasten. Bundesumweltministerin Svenja Schulze hält Mehrweg für den Königsweg.

Was besagt die EU-Richtlinie?
Ab dem 3. Juli sind Wegwerfprodukte aus Kunststoff verboten: Plastikbesteck, darunter auch Essstäbchen, Plastikgeschirr (Teller und Schalen) und Trinkhalme. Unter die Definition fallen auch Produkte, die nur teilweise aus Kunststoff bestehen, wie beschichtete Pappteller. Ein Verbot gilt auch für Lebensmittelbehälter zum Mitnehmen und Getränkebecher aus Styropor (Polystyrol). Verkauft werden dürfen auch keine Produkte mehr aus oxo-abbaubarem Kunststoff – das ist ein Kunststoff, der sich in Mikropartikel zersetzt, aber dann nicht weiter abbaut.

Produkte, für die es laut Umweltministerium noch keine ökologisch sinnvolleren Alternativen gibt, müssen ab dem 3. Juli einen Warnhinweis tragen. Dazu gehören demnach Hygieneprodukte wie Binden oder Tampons und Feuchttücher, Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern und Einweggetränkebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung.

Was ist an den Einwegprodukten so schlimm?
Pro Stunde werden nach Angaben des Umweltministeriums in Deutschland rund 320 000 Einwegbecher für Kaffee und Co. verbraucht. To-go-Verpackungen und Einweggeschirr brachten es im Jahr 2017 auf eine Müllmenge von mehr als 346 000 Tonnen. Aktuellere Zahlen gibt es nach Angaben des Umweltbundesamts nicht. Dass die Menge in der Pandemie gewaltig gestiegen ist, ist offensichtlich. Der Verband kommunaler Unternehmen schätzt, dass sie 20 Prozent des Abfalls aus Parks, öffentlichen Plätzen und Straßen ausmachen. Das meiste sind Becher und Behälter für Getränke und Lebensmittel aus expandiertem Polystyrol. Der Verband Kommunaler Unternehmen beziffert die Kosten für die Beseitigung auf 700 Millionen Euro pro Jahr.

Welche Alternativen gibt es?
Um Getränke und Speisen für den Außer-Haus-Verzehr abzugeben, gibt es viele Möglichkeiten: Aluminiumschalen etwa, Verpackungen aus kompostierbarem Kunststoff, aus Papier oder aus Recyclingmaterial. Die Verbraucherzentrale Berlin findet allerdings bei allen Varianten Gegenargumente: Für Herstellung und Recycling von Aluschalen wird viel Energie benötigt, die Recyclingfähigkeit ist nicht besonders hoch. Aus unbeschichteten Aluminiumschalen kann der Stoff in die Speisen übergehen. Kompostierbare Kunststoffe, die teilweise aus pflanzlichen Rohstoffen hergestellt werden, können aktuell in den Kompostieranlagen nicht schnell genug abgebaut werden. Für Geschirr aus Papier müssen Wälder abgeholzt werden, für die Produktion aus Recyclingmaterial werden viel Energie, Chemikalien und Wasser benötigt. Und es gilt: Es fällt kein Gramm weniger Abfall an, wie die Deutsche Umwelthilfe betont.
Was ist wirklich nachhaltig?
Wirklich nachhaltig sind Produkte, wenn sie häufig wiederverwendet werden. Umweltministerin Schulze nennt Mehrweg daher "das Mittel der Wahl".

Spätestens von 2023 an müssen alle Gastronomiebetriebe mit einer Fläche von mehr als 80 Quadratmetern Mehrweglösungen anbieten – diese dürfen nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung.

Heute schon ist es oft möglich, Speisen oder Getränke in mitgebrachte Behältnisse abfüllen zu lassen. Die Verbraucherzentrale Berlin empfiehlt Edelstahl, die Behältnisse können sehr oft wiederverwendet werden und halten auch warm oder kalt. Leichter ist Geschirr aus Polypropylen (PP). Es wird ohne Weichmacher hergestellt und ist lebensmittelsicher.

Ressort: Wirtschaft

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Sa, 03. Juli 2021: PDF-Version herunterladen

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