Ein bisschen mehr Freiheit
Dienstleister können nun leichter im EU-Ausland arbeiten – mit weniger Bürokratie und Schikanen.
Tom Weingärtner
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BRÜSSEL. Der EU-Ministerrat hat sich auf eine vorsichtige Öffnung der nationalen Dienstleistungsmärkte in Europa verständigt. Was bedeutet das?
Welche Branchen werden nicht mehr national geschützt? Grundsätzlich fallen alle gewerblichen Dienstleister unter die Dienstleistungsrichtlinie – vom Friseur über Baufirmen bis hin zu Unternehmen, die Computer reparieren. Auch Dienstleistungen der Daseinsvorsorge wie die Müllabfuhr. Die ...