Ein beispielhaft intakter Dorfkern
Denkmalschutz für Laufen und die Altstadt Sulzburg.
SULZBURG. Die beiden Gesamtanlagen "Altstadt Sulzburg" und "historischer Ortskern Laufen" sollen entsprechend des Denkmalschutzgesetzes künftig geschützt und von der weiteren Bebauung abgegrenzt werden. Angeregt wurde der Erlass einer solchen Satzung vom Referat Denkmalpflege des Regierungspräsidiums im Zuge des Verfahrens zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans.
Bereits 1963 wurde der historische Stadtkern von Sulzburg neben etwa 30 weiteren Anlagen im ganzen Land nach dem badischen Schutzgesetz unter Schutz ...