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Ein Apfelbäumchen bringt Amtsschimmel auf Trab

Wer einen Baum fällt, muss einen neuen pflanzen – welche Sorte es sein darf, regelt die Baumschutzverordnung.  

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Wer in Freiburg auf seinem eigenen Grundstück einen Baum fällen will, braucht den behördlichen Segen. Im nötigen Bescheid ist sogar vorgeschrieben, welcher Art die Bäume sein müssen, die ersatzweise anzupflanzen sind: "kein Obstbaum außer Süßkirsche oder Walnuss". Dabei hätte ...

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