Gegen Volksverhetzung im Parlament ist man bisher machtlos / Der feine Unterschied zwischen Immunität und Indemnität.
Die CDU/CSU will die Axt an ein uraltes demokratisches Prinzip anlegen. Die freie Rede im Parlament war schon 1849 in der Paulskirchenverfassung enthalten. Bereits damals galt: Kein Abgeordneter sollte sich für seine Äußerungen im Parlament strafrechtlich verantworten müssen. Entsprechende Vorschriften über die so genannte "Indemnität" gibt es ...