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Die CDU/CSU will die Axt an ein uraltes demokratisches Prinzip anlegen. Die freie Rede im Parlament war schon 1849 in der Paulskirchenverfassung enthalten. Bereits damals galt: Kein Abgeordneter sollte sich für seine Äußerungen im Parlament strafrechtlich verantworten müssen. Entsprechende Vorschriften über die so genannte "Indemnität" gibt es ...