Ehrenamtliche brauchen ein Zeugnis
Gesetzgeber fordert erweitertes Führungszeugnis von Kinder- und Jugendbetreuern in Vereinen und Verbänden im Landkreis.
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BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD. Wer in einem Verein regelmäßig Kinder und Jugendliche betreut, braucht künftig ein erweitertes Führungszeugnis. Damit will der Gesetzgeber ausschließen, dass einschlägig vorbestrafte Personen in Vereinen und Verbänden mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten. Eine entsprechende Vereinbarung vom Landratsamt flatterte vor kurzem in 1150 Vereinsbriefkästen im Landkreis.
Laut Bundeskinderschutzgesetz sind alle Jugendämter in Deutschland verpflichtet, mit den Trägern der freien Jugendhilfe Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen abzuschließen. Zu diesen Trägern der freien Jugendhilfe zählen beispielsweise auch Sportvereine oder Hilfsorganisationen wie das DRK oder die DLRG – all diejenigen, die Jugendarbeit anbieten. Deshalb sollen sich ...