Account/Login

Mitnahme in Bus und Bahn

E-Scooter zusammenklappen und für Fahrräder extra zahlen

Als Pendler, auf Reisen: Rad oder Roller dabei zu haben ist praktisch, oft günstig oder sogar gratis. Erlaubt ist es aber nicht überall. Kleiner Leitfaden durch ein Regelwirrwarr.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Zusammengeklappt darf der E-Scooter oft kostenlos mitfahren.  | Foto: Jose Manuel de Lago Panadero
Zusammengeklappt darf der E-Scooter oft kostenlos mitfahren. Foto: Jose Manuel de Lago Panadero
Mit dem Klapprad oder dem E-Tretroller zur Bahnstation im Speckgürtel, Umsteigen in den Regio und ab Zielbahnhof die letzten Kilometer zum Büro: Wer im Verkehrsmittelmix zur Arbeit kommt, schont gegenüber dem Pendeln mit dem Auto mitunter Nerven. Plus: Die Parkplatzsuche entfällt, und oft spart man Zeit.
Auch Radtouristen nutzen gern die Bahn. Doch welches Ticket man lösen muss, ob man eine Reservierung braucht oder ob man mit Zweirad überhaupt an Bord von Bus ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel