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Durst im "Horrorbezirk"

Säumige Briefträgerin wegen Verletzung des Postgeheimnisses mit Geldbuße belegt.  

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OFFENBURG (em). Weil sie lieber die ausgetrocknete Kehle befeuchtete, statt die restliche Post zuzustellen, verlor eine 25-jährige Briefträgerin ihren Job. Der große Durst an einem heißen August-Samstag 2000 brachte ihr auch eine Anklage wegen Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses vor dem Amtsgericht Offenburg ein.

"Rammersweier ist bei uns als Horrorbezirk bekannt", verteidigte sich die zur Fachhilfe für Brief- ...

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