Durst im "Horrorbezirk"
Säumige Briefträgerin wegen Verletzung des Postgeheimnisses mit Geldbuße belegt.
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OFFENBURG (em). Weil sie lieber die ausgetrocknete Kehle befeuchtete, statt die restliche Post zuzustellen, verlor eine 25-jährige Briefträgerin ihren Job. Der große Durst an einem heißen August-Samstag 2000 brachte ihr auch eine Anklage wegen Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses vor dem Amtsgericht Offenburg ein.
"Rammersweier ist bei uns als Horrorbezirk bekannt", verteidigte sich die zur Fachhilfe für Brief- ...