Duell um das ewige Widerrufsrecht
Fehler in Immobilien-Kreditverträgen bieten Schuldnern die Chance auszusteigen / Damit ist bald Schluss / Banken kämpfen bis zuletzt.
Anja Semmelroch
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KARLSRUHE. Noch können Bankkunden aus Formfehlern in alten Verträgen für die Immobilienfinanzierung Vorteile ziehen. Aber am 21. Juni ist Schluss damit. Auf den letzten Metern schenkt man sich vor den Gerichten nichts.
Der Fall ist typisch: Bankkunden streiten mit ihrem Kreditinstitut darüber, ob sie mehrere Darlehensverträge Jahre nach dem Abschluss immer noch widerrufen können. Voraussetzung dafür ist, dass die Belehrung im Vertrag über das Widerrufsrecht Fehler hat – ...