Verschwunden
Dubiose Teppichwäscher aus Freiburg machen den Abflug
Die Polizei weiß nicht, wo die Inhaber der unseriösen Reinigung in der Wiehre untergetaucht sind. Die Staatsanwaltschaft prüft den Fall, sieht aber auch im Nachhinein keinen Haftgrund.
sge
Mi, 23. Nov 2016, 7:50 Uhr
Freiburg
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Das Unternehmen hat zwar einen orientalischen Namen, laut Polizei handelt es sich bei dessen Inhabern aber um einen 43 und 45 Jahre alten Polen sowie einen 61-jährigen Franzosen. Mehr als 40 Anzeigen von Kunden der Wäscherei waren beim Polizeirevier Freiburg-Süd eingegangen, wie dessen Leiter Gabriel Winterer berichtet. Ein Mann soll gar 14 000 Euro für die Reinigung von vier Teppichen bezahlt haben. Wie die Preise zustande kamen, ist unklar.
Als die Polizei die Beschuldigten, die nacheinander als Inhaber der Reinigung fungiert haben sollen, mit den Vorwürfen konfrontieren wollte, waren die schon über alle Berge. Zuerst wurden sie Winterer zufolge in Offenburg vermutet. Die dortigen Kollegen ermittelten, konnten sie aber nicht finden.
Das städtische Amt für öffentliche Ordnung teilt mit, dass das Gewerbe Anfang November abgemeldet worden sei – und sich mindestens einer der Inhaber im Ausland befinde. Einen Haftantrag hatte die Polizei nicht gestellt. Die Staatsanwaltschaft hätte voraussichtlich auch keinen Haftbefehl beantragt, wie deren Pressesprecher Michael Mächtel sagt: "Untersuchungshaft ist ein scharfes Schwert."
Im Teppich-Fall lägen die Voraussetzungen dafür nicht vor: Problematisch sei, dass die Inhaber wechselten, weshalb man einen Einzelnen nicht als Serientäter identifizieren könne. Es gebe zwar einen Tatverdacht, der aber nicht dringend sei; außerdem sei die Straftat im juristischen Sinne nicht erheblich – unterm Strich zu wenig für eine Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft prüft Mächtel zufolge nun die Polizeiakten mit den Befragungen der Geschädigten. Dabei gehe es um möglichen Wucher und Betrug. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: "Entweder das Verfahren wird eingestellt, weil eine Strafbarkeit nicht nachweisbar ist", so Mächtel, "oder es wird Anklage erhoben." Dann würde es zur Verhandlung kommen. Aber ohne Beschuldigte? Auch wenn die sich im Ausland aufhalten, "heißt es nicht, dass sie für uns nicht greifbar sind". Die Staatsanwaltschaft könnte die Beschuldigten zur Fahndung oder zumindest zur Aufenthaltsermittlung ausschreiben.
Zudem wird laut Oberstaatsanwalt Mächtel geprüft, ob es einen Anfangsverdacht für andere Delikte wie Steuerhinterziehung gibt. Wie berichtet, war auf Rechnungen, die der BZ vorliegen, keine Mehrwertsteuer ausgewiesen; die Firma hat offenbar nur Barzahlung angenommen. Sollte sich der Verdacht erhärten, ermittelt Mächtel zufolge die Staatsanwaltschaft oder das Finanzamt.
Dass unseriöse Teppichreiniger nach Berichten oder Ermittlungen ihr Geschäft schließen, sei gang und gäbe, sagt Marco Seifen vom Deutschen Textilreinigungsverband (DTV). Meist eröffneten sie irgendwo anders ein neues Geschäft – unter neuem Namen.
"Nur weil der Preis hoch ist, ist es noch kein Wucher", sagt Oberstaatsanwalt Michael Mächtel. Neben einer erheblichen Überteuerung müsste eine Notsituation oder Unerfahrenheit des Geschädigten ausgenutzt worden sein. Dies im Teppich-Fall nachzuweisen, könnte problematisch sein, da sich die Kunden meist von sich aus, aufgrund eines Flyers, bei der Wäscherei gemeldet haben. Bei Betrug müsste eine Täuschungshandlung vorliegen. Beide Vorwürfe prüft die Staatsanwaltschaft derzeit.
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