Account/Login

Drosselschnitt, dennoch Freispruch

74-jähriger Jäger hatte einem schwer verletzten Reh die Kehle durchgeschnitten / Gericht vermag keine Rohheit zu erkennen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

ORTENAU. Wurde ein durch einen Verkehrsunfall schwer verletztes Reh waidmännisch getötet? Oder musste es wegen eines Drosselschnittes unnötig lange Schmerzen erleiden? Ein enormer juristischer Aufwand wurde seit dem Vorgang beim Kittersburger Kreisverkehr betrieben. Das Amtsgericht Kehl zog jetzt einen Schlussstrich unter die Sache: Der Jäger habe in der Hektik vielleicht nicht die optimale Tötungsart gewählt. Dennoch: Rohheit könne ihm nicht vorgeworfen werden. Der 74-Jährige wurde freigesprochen.

Der Fall hatte im vergangenen Herbst für viel Aufsehen gesorgt. Beim neuen Kreisverkehr unweit von Kittersburg war ein Reh von einem Autofahrer angefahren worden. Der Fahrer flüchtete, das Reh war schwer verletzt, so schwer, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer, zufällig ebenfalls Jäger, anhielt, das Tier in ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel