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Prozess am Amtsgericht Freiburg

Drogenkranker muss für zwei Jahre wegen Ladendiebstahl und Einbrüchen ins Gefängnis

Fünf Ladendiebstähle und zwei Einbrüche: Ein 28-jähriger Drogenkranker muss für zwei Jahre ins Gefängnis.  

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Zwei Jahre Haft ohne Bewährung. So lautet das Strafmaß des Schöffengerichts unter der Leitung des Vorsitzenden Richters Andreas Leipold für den 28-jährigen Angeklagten aus Emmendingen. In Freiburg hat er zwischen Oktober 2014 und Februar 2015 fünf Diebstähle und zwei Einbrüche begangen. ...

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